Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der onOffice GmbH.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Sämtliche Leistungen der onOffice GmbH, Charlottenburger Allee 5, 52068 Aachen (nachfolgend „onOffice“), gegenüber ihren Kunden erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung.

(2) Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen können ausschließlich Unternehmer sein (nachfolgend „Kunde“). Im Sinne der Geschäftsbedingungen sind dies natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Verkäufer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

§ 2 Leistungsgegenstand

(1) onOffice erbringt Dienstleistungen (nachfolgend „Leistungen“)., insbesondere in den Bereichen Entwicklung, Webseiten, Marketing, Consulting, Hosting sowie Softwaresupport. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus verbindlichen Angeboten von onOffice sowie ggf. aus Projektverträgen und deren Anlagen. Die Regelungen in Projektverträgen gehen den AGB vor, soweit Sie Ihnen widersprechen.

(2) onOffice erbringt Leistungen in der Regel ausschließlich auf dienstvertraglicher Basis nach Aufwand.

(3) Angebote von onOffice sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind als verbindliche Angebote gekennzeichnet.

(4) Soweit onOffice entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden bzw. von Dritten ergibt sich daraus nicht.

(5) onOffice kann sich zur Erbringung der geschuldeten Leistungen der Hilfe von freien Mitarbeitern und Subunternehmern bedienen, soweit nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen.

(6) Grundsätzlich ist onOffice in der Wahl der verwendeten Arbeitsmittel und Technologien frei und darf auch Open Source Software und Software von Drittanbietern einsetzen, sofern der Kunde diese vereinbarungsgemäß nutzen kann. Hinsichtlich des Einsatzes von Open Source gilt § 6 Abs. 6 dieser Bedingungen.

(7) Änderungen der Darstellung oder des Außenauftritts von Diensten, insbesondere Änderungen von Design, Inhalt oder werbender Gestaltung, behält sich onOffice ausdrücklich vor.

§ 3 Leistungserbringung, Ticketsystem, Leistungsänderungen

(1) onOffice wird Beratungs-, Schulungs- und Supportleistungen abhängig von der Art der Leistung in den eigenen Räumlichkeiten oder am Standort des Kunden erbringen.

(2) Für die Bearbeitung von Supportaufträgen stellt onOffice ein eigenes Ticketsystem zur Verfügung. Im Rahmen des Supports werden Arbeitsanfragen abhängig vom Eingang und der Priorität der Tickets bearbeitet. Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit für die Bearbeitung von Tickets bestehen nicht. Bei Bedarf können die Parteien zusätzliche, individuelle Verträge mit SLAs schließen.

(3) Will der Kunde die beauftragten Leistungen ändern oder erweitern, so hat er seinen Änderungswunsch gegenüber onOffice zu äußern. onOffice prüft darauf hin, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich geschätzten Mehraufwänden und zeitlichen Einschätzungen haben wird.

(4) Nach Prüfung des Änderungswunsches wird onOffice dem Kunden die Auswirkungen des Änderungswunsches auf die bisherigen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

(5) onOffice kann die Ausführung eines Änderungs- oder Erweiterungsverlangens des Kunden verweigern, wenn die Änderungen oder Erweiterungen nicht durchführbar sind oder wenn onOffice deren Ausführung im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit unzumutbar ist. Erkennt onOffice, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt onOffice dem Kunden dies mit. Der Kunde entscheidet darauf hin, ob das Änderungsverfahren fortgesetzt wird oder endet.

(6) Die Vertragsparteien werden sich bei einem positiven Ergebnis der Prüfung über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis dokumentieren.

(7) Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

(8) Möglicherweise von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

(9) Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden nach der üblichen Vergütung von onOffice berechnet.

§ 4 Vergütung, Fälligkeit, Verzug

(1) Es gilt die zwischen den Parteien vereinbarte Vergütung. Wurde keine Vergütung vereinbart, gelten die üblicherweise vom Anbieter veranschlagten Sätze.

(2) Sämtliche Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(3) Auslagen und besondere Kosten, die dem Anbieter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

(4) Soweit es sich beim angebotenen Dienst um eine wiederholt zu erbringende Leistung handelt, erfolgt die Rechnungsstellung monatlich im Voraus für den Folgemonat.

(5) Rechnungsbeträge sind mit Rechnungszugang fällig. Eine Rechnung gilt spätestens drei Tage nach Rechnungsdatum als zugegangen, wenn der Kunde nicht ein späteres Zugangsdatum nachweist. Der Kunde ist mit der Übersendung elektronischer Rechnungen einverstanden.

(6) Verzug tritt 14 Tage nach Zugang einer Rechnung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. onOffice ist im Falle eines Verzugs berechtigt, hinsichtlich für den Kunden aus dem gleichen Vertragsverhältnis zu erbringender Leistungen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Die fälligen Zahlungen sind während des Verzugs mit 9%-Punkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Zudem wird eine Verzugspauschale in Höhe von bis zu 15,- Euro fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch onOffice bleibt vorbehalten.

(7) Einwendungen des Kunden gegen Rechnungen von onOffice sind innerhalb von drei Monaten nach Rechnungszugang schriftlich anzuzeigen. Hiernach ist die Geltendmachung von Einwendungen ausgeschlossen.

(8) Kommt der Kunde in Zahlungsrückstand, so ist onOffice berechtigt, die unverzügliche Zahlung sämtlicher bis zur nächstmöglichen Vertragsbeendigung anfallender Beträge zu verlangen und für alle weiteren Dienste Vorkasse zu verlangen. Soweit es sich bei Zahlungsrückständen nicht nur um unwesentliche Beträge handelt, ist onOffice berechtigt, das Vertragsverhältnis zu beenden.

(9) Der Kunde kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder von onOffice schriftlich anerkannten Ansprüchen aufrechnen.

(10) onOffice ist berechtigt, die geltenden Preise höchstens einmal im Quartal an veränderte Marktbedingungen, z.B. wegen gestiegener Beschaffungskosten, Steuern oder Abgaben anzupassen. Dem Kunden werden Preisanpassungen unverzüglich mitgeteilt. Übersteigen die Anpassungen die allgemeine Inflation erheblich, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Kunde mit Zugang der Anpassungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.

§ 5 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde gewährleistet, dass er im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste von onOffice keine Rechte Dritter verletzt. Der Kunde ist zur sorgfältigen Prüfung verpflichtet. Zudem ist er verpflichtet, die von ihm bereitgestellten bzw. hochgeladenen Materialien auf Viren o.ä. zu untersuchen. Eine Prüfpflicht von onOffice besteht nicht.

(2) Die rechtliche Verantwortung für den Inhalt sämtlicher bereitgestellter bzw. hochgeladener Materialien trägt ausschließlich der Kunde. Er stellt onOffice auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Bereitstellung rechtswidriger Materialien beruhen, insbesondere wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen, aber auch wegen Verstößen gegen geltende Richtlinien, Grundsätze oder Selbstbindungen. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die notwendigen Kosten, die onOffice im Zusammenhang mit Rechteverteidigung gegenüber dem Dritten entstehen. Für den Schaden, den der Kunde dadurch verursacht, dass er der onOffice übermittelt, die mit einem Virus o.ä. behaftet sind, haftet er in vollem Umfang.

(3) Sofern nötig, gewährleistet der Kunde onOffice und den von onOffice eingesetzten Personen den Zugang zum Einsatzort und hält seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit onOffice an, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.

(4) Sofern die Parteien die Erbringung der Leistungen im Wege der Fernwartung vereinbart haben, wird der Kunde auf seine Kosten die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen schaffen.

(5) Der Kunde unterstützt onOffice bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Zu den Mitwirkungspflichten gehört insbesondere das zur Verfügung stellen der zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumentationen und Unterlagen aus seiner Sphäre.

(6) Die vorstehend ausdrücklich genannten Mitwirkungshandlungen hat der Kunde spätestens innerhalb einer Woche nach Anforderung durch onOffice zu erbringen. Für die Erbringung weiterer Mitwirkungshandlungen ist onOffice berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen. Im Übrigen hat der Kunde auf Anschreiben oder Anfragen von onOffice grundsätzlich spätestens innerhalb von 2 Werktagen zu reagieren.

(7) Der Kunde stellt in der erforderlichen Anzahl eigene Mitarbeiter zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

(8) Dem Kunden ist bekannt, dass durch eine Verletzung oder Verzögerung der Mitwirkungsverpflichtungen die Leistungen von onOffice im Zweifel nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden können. Dies kann insbesondere zu Verzögerungen im vereinbarten Zeitplan oder zu Mehraufwänden und führen.

(9) Sämtliche Mitwirkungshandlungen, zu denen der Kunde verpflichtet ist, nimmt er auf eigene Kosten vor.

(10) onOffice ist zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrages berechtigt, falls der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er vereinbarte Zahlungen nicht oder nicht fristgerecht leistet, Informationen, Materialien, Mitwirkungshandlungen nicht bereitstellt oder erbringt, über einen längeren Zeitraum nicht erreichbar ist oder das Fortschreiten des Auftrages in irgendeiner anderen Art und Weise behindert.

§ 6 Nutzungsrechte Kunde und Anbieter

(1) onOffice räumt dem Kunden an den für ihn individuell hergestellten Arbeitserzeugnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, diese bestimmungsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und 69 e UrhG. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, umfasst die bestimmungsgemäße Nutzung nur die bloße Verwendung der Software, nicht jedoch ein Bearbeitungsrecht oder sonstige Rechte.

(2) Eine Überlassung des Quellcodes ist nicht vereinbart. Entsprechend bestehen keine Rechte an der Nutzung des Quellcodes.

(3) Es ist es dem Kunden untersagt, die Arbeitserzeugnisse von onOffice oder Teile davon zu ändern, zu kombinieren, anzupassen oder zu übersetzen, sie zu dekompilieren, einer Rückentwicklung zu unterziehen, zu deassemblieren oder in eine menschenlesbare Form zu bringen. Ferner ist es dem Kunden untersagt, die Arbeitserzeugnisse von onOffice oder Teile davon als Grundlage für die Entwicklung ähnlicher Anwendungen, Produkte oder Internetseiten zu verwenden.

(4) Sollte abweichend individuell eine Übertragung von ausschließlichen Nutzungsrechten vereinbart worden sein, sind von der Ausschließlichkeit nicht die für die Umsetzung von onOffice entwickelten und benutzten Hilfsmittel sowie die zugrundeliegenden Datenverarbeitungsprogramme/-funktionen und sonstige allgemein gebräuchlichen Werkzeuge umfasst.

(5) Eine Übertragung der Rechte an Dritte ist untersagt.

(6) Die Arbeitsergebnisse können Bestandteile enthalten, die von Dritten als Open Source Software lizenziert wurden. Für Open Source Software gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen im Zweifel ausschließlich. Insoweit sind diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Open Source Software nicht anwendbar.

(7) Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden die Nutzung der erstellten Arbeitsergebnisse nur widerruflich gestattet. onOffice kann die Nutzung solcher Leistungen, mit deren Vergütung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges untersagen.

(8) onOffice erhält mit der Nutzung der Dienste ein Nutzungsrecht zur Auswertung von Zahlen und Statistiken (wie z.B. die Anzahl aller eingestellter Immobilien, die Anzahl alle Nutzer etc.) Diese Zahlen dürfen von onOffice anonymisiert verwendet werden. Dabei gewährleistet onOffice, dass keinerlei Rückschlüsse auf den jeweiligen Kunden oder Datensatz genommen werden können. Weiterhin bleibt der Kunde Eigentümer der Daten.

§ 7 Referenznennung

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden als Referenz auf den Webseiten von onOffice und den Webseiten der Hersteller der von onOffice eingesetzten Standardsoftware sowie in den Referenzstories der vorgenannten Unternehmen genannt zu werden. Hierfür erteilt er onOffice und den Herstellern ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Marken und Unternehmenszeichen für den Zweck der Referenznennung.

§ 8 Termine, Stornierungen, Unmöglichkeit

(1) Termine zur Leistungserbringung sind für die onOffice nur dann verbindlich, wenn sie dem Kunden durch onOffice schriftlich und ausdrücklich als verbindlich zugesagt werden.

(2) Bei der Buchung von Schulungen, Tagungen oder anderen Veranstaltungen (z.B. onOffice business-beats) wird bei einer Absage, gleich aus welchem Grund, später als drei Wochen vor der Veranstaltung 50 % des Veranstaltungspreises berechnet. Bei einer späteren Absage als zehn Tage vor der Veranstaltung wird der vollständige Betrag berechnet.

(3) Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat onOffice nicht zu vertreten und berechtigt onOffice, den Termin für das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben. onOffice wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt unverzüglich schriftlich anzeigen.

(4) Ist die Unmöglichkeit einer Leistung weder vom Kunden noch von onOffice zu vertreten, so hat onOffice Anspruch auf Vergütung der Leistungen bis zum Zeitpunkt der Unmöglichkeit, es sei denn eine Teilleistung ist für den Kunden nachweislich nicht von Interesse.

§ 9 Kündigung

(1) Dauerschuldverhältnisse ohne feste Laufzeit sind mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum jeweiligen Monatsende kündbar.

(2) Alle abgeschlossenen Dauerschuldverhältnisse verlängern sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Laufzeitende eine Kündigung erklärt wurde. Für den fristgerechten Zugang einer Kündigung ist der Kündigende beweisbelastet.

(3) Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn über das Vermögen der anderen Partei das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder Zahlungsunfähigkeit eintritt.

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 10 Haftung

(1) onOffice haftet für die dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandenen Schäden, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, unbegrenzt.

(2) onOffice haftet darüber hinaus für die dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandenen Schäden, soweit diese durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind. In diesem Fall ist die Haftung von onOffice auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung seitens onOffice ausgeschlossen.

(4) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien durch den Kunden eingetreten wäre, soweit nicht die Voraussetzungen der § 10 Abs.1 oder § 10 Abs.2 vorliegen.

(5) Ausgeschlossen ist jede Haftung bei Störungen des Kundenrechners sowie der Kommunikationswege vom Kundenrechner zu onOffice.

(6) Unwesentliche Fehler sind dem Kunden zumutbar. In ihrem Fall bestehen keine Ansprüche gegen onOffice. Ein unwesentlicher Fehler liegt insbesondere vor, wenn er auf der Verwendung nicht geeigneter Hard- oder Software durch den Kunden oder seinen Internetanbieter basiert, wenn der Fehler bei der Wiedergabe den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt, bei höherer Gewalt, bei Rechnerausfall aufgrund Systemversagens oder Leitungsausfall, bei Netzwerkstörungen oder Ausfall des genutzten Servers von nicht länger als 24 Stunden innerhalb von 30 Tagen.

(7) Soweit onOffice die Arbeitsergebnisse nach Anweisung des Kunden und/oder auf der Grundlage vom Kunden gelieferter Inhalte erstellt, übernimmt onOffice keine Haftung dafür, dass die Arbeitsergebnisse rechtskonform sind. Für die vom Kunden bereitgestellten Inhalte übernimmt onOffice in keinem Fall eine Haftung. Es obliegt dem Kunden, die von onOffice zu erbringenden Dienst- oder Werkleistungen vor deren Veröffentlichung rechtlich überprüfen zu lassen.

(8) Der Kunde ist verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von Schäden zu treffen. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet onOffice insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(9) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von onOffice sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters.

(10) Die genannten Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(11) Ansprüche des Kunden aus diesem Vertrag aus Gewährleistung und Haftung verjähren spätestens nach 12 Monaten ab Fälligkeit und möglicher Kenntnis des Anspruchs. Dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Körperschäden, bei der Nichterfüllung selbständiger Garantien und bei Arglist des Anbieters. Die Frist beginnt mit dem Ende des Monats, in dem der Anspruchsgrund entstanden ist und der Vertriebspartner Kenntnis von der Anspruchsberechtigung erlangt hat.

§ 11 Abnahme

(1) Sollten abweichend von § 2 Abs. 2 werkvertragliche Leistungen vereinbart werden, wird onOffice dem Kunden die fertiggestellten Arbeitserzeugnisse zur Abnahme bereitstellen und die Abnahmefähigkeit über das Serviceportal von onOffice mitteilen. onOffice ist berechtigt, dem Kunden auch einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen. Mit Zugang der Mitteilung der Abnahmefähigkeit beginnt für den Kunden eine Frist von zehn Werktagen, innerhalb derer er zur schriftlichen Abnahmeerklärung verpflichtet ist, soweit die Arbeitserzeugnisse oder Leistungen den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Etwaig vorhandene Mängel sind onOffice unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(2) Verstreicht die Abnahmefrist, ohne dass eine Abnahmeerklärung oder eine Mängelanzeige bei onOffice eingeht, so gilt das Arbeitserzeugnis mit Fristablauf als mangelfrei abgenommen. Das Arbeitserzeugnis gilt ebenfalls als mangelfrei abgenommen, wenn der Kunde es in Betrieb nimmt, veröffentlicht oder die hierfür vereinbarte Vergütung bezahlt.

(3) Vom Kunden angezeigte, abnahmerelevante Mängel wird onOffice in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben.

(4) Hiernach ist die Abnahme zu wiederholen. Die Abnahmeerklärung darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Unerheblich sind solche Mängel, welche die Verwendbarkeit nicht oder nicht erheblich beeinträchtigen.

§ 12 Gewährleistung

Sollten abweichend von § 2 Abs. 2 werkvertragliche Leistungen vereinbart werden, richtet sich die Gewährleistung von onOffice nach den folgenden Bestimmungen:

(1) onOffice steht dafür ein, dass die im Rahmen der Vereinbarung von onOffice erbrachten Arbeitserzeugnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und nach Kenntnis von onOffice auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. onOffice stellt den Kunden von sämtlichen möglichen Ansprüchen Dritter insoweit frei.

(2) Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der Kunde dies onOffice nach Kenntnis unverzüglich mitzuteilen. onOffice hat in diesem Fall in einem für den Kunden zumutbaren Umfang und in Absprache mit dem Kunden das Recht, nach ihrer Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.

(3) onOffice übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erstellten Arbeitserzeugnisse bei allgemeinen Veränderungen der Technik (z. B. Browser, Servertechnologie, Plug-Ins Betriebssysteme, W3C Standards, Online-Zugänge etc.) ihre vertraglich vereinbarte Eignung auch unter den veränderten Umständen behalten. Ein Anspruch auf nachträgliche Anpassung besteht nicht.

(4) Soweit dies möglich und dem Kunden im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels zumutbar ist, können die onOffice dem Kunden bis zur endgültigen Behebung des Mangels eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels (Workaround) bereitstellen.

(5) Der Gewährleistungsanspruch entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von onOffice Arbeitserzeugnisse selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die noch in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen bzw. unterbliebenen Pflege/Aktualisierungshandlungen verursacht wurden.

(6) Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Abnahme der Arbeitsergebnisse. Längere gesetzliche Verjährungsfristen für Haftungs- und Garantieansprüche bleiben unberührt.

§ 13 Datenschutz

(1) Mit Vertragsschluss willigt der Kunde der Verwendung zur Vertragserfüllung erforderlichen Daten ein. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten nach Vertragsbeendigung für Produktinformation von onOffice weiterverwendet werden dürfen.

(2) Personenbezogene Daten werden von onOffice nur verwendet, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, die Einwilligung zur Verwendung personenbezogener Daten formlos mit sofortiger wirkung zu widerrufen.

(3) Es gilt zudem der zwischen dem Kunden und onoffice geschlossene Datenschutzvertrag

(4) Im Bereich „Makler-Chat“, einen Bestandteil des onOffice Messenger, werden Ihnen alle onOffice Nutzer angezeigt. Wenn Sie nicht am Chat teilnehmen wollen, können Sie sich „unfindbar“ machen. Diese Einstellungen können Sie unter Extras >> Benutzer>> Ihr Benutzername>> Grunddaten finden. Entfernen Sie den Haken bei der Option „Sichtbar in Messenger-Suche für alle onOffice-benutzer“ auf der rechten Seite unter den Daten zum Impressum.

§14 Geheimhaltung

(1) Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Kenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke des jeweiligen Vertrages verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen oder dem Dritten bereits bekannt sind. Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie Mitarbeiter, Subunternehmer etc.

(2) Darüber hinaus vereinbaren die Parteien, Vertraulichkeit über den Inhalt des jeweiligen Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

(4) Wenn eine Partei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

(5) Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.

(6) onOffice darf auch ohne Einwilligung des Kunden diesen auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen. onOffice darf ferner mit Einwilligung des Kunden die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen.

§15 Abwerbeverbot

Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von onOffice abzuwerben oder ohne Zustimmung von onOffice anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine von onOffice der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

§16 Sonstiges

(1) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

(3) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§17 Schlussbestimmungen

(1) Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel selbst.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben.

(4) Erfüllungsort ist Aachen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Aachen.

Ihre Ansprechpartner

Bei Fragen können Sie sich an folgende Adresse wenden:
onOffice GmbH
Charlottenburger Allee 5
52068 Aachen
Tel. +49 (0)241 44 686-0
Fax.+49 (0)241 44 686-250
www.onoffice.de

Bei Fragen zum Datenschutz
E-Mail: m.menne@onoffice.de

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                          Das Aachener Softwareunternehmen onOffice wurde 2001 als Einzelunternehmen gegründet. Seit 2015 wurden Nieder­lassungen in Wien, Zürich, Ljubljana, Turin, Barcelona, Zagreb und London gegründet.

                          Das eigenfinanzierte Familienunternehmen mit über 310 Mitarbeitern und Alleininhaber Stefan Mantl überzeugt mit seinem fundierten Know-how neben Immobilienmaklern, auch Banken, Makler-Netzwerke sowie Fertighaushersteller. Der zweite Geschäftsbereich des Unternehmens umfasst die Konzeption und Realisierung von Maklerwebsites sowie Suchmaschinenoptimierung.


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                          E-Mail: info@onoffice.com


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